Rechtsprechung
BGH, 05.12.2006 - 3 StR 456/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 30 Abs. 1 BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 349 Abs. 4 StPO; § 337 StPO
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); Änderung des Schuldspruchs; Aufrechterhaltung des Strafausspruchs (Beruhen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe bei einem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Maßgeblicher Strafrahmen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe zum Handel beim Drogenkurier - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2007, 353 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.2006 - 3 StR 388/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Umtausch von Betäubungsmitteln; …
Auszug aus BGH, 05.12.2006 - 3 StR 456/06
Er hat sich deshalb der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht (vgl. zuletzt BGH, Beschl. vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 388/06; zur neueren Rechtsprechung in solchen Fällen: Winkler NStZ 2005, 315; 2006, 328).
- BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …
In der neueren Rechtsprechung ist daher bei der Beurteilung von Kuriertätigkeit teilweise darauf abgestellt worden, ob ein Rauschgift-Transporteur auch in den Erwerb oder den späteren Absatz der Betäubungsmittel eingebunden oder "lediglich" als Kurier eingesetzt war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 3 StR 105/06; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 119/06; vom 30. Mai 2006 - 3 StR 126/06; vom 27. Juni 2006 - 3 StR 177/06; vom 7. September 2006 - 3 StR 277/06; vom 5. Dezember 2006 - 3 StR 456/06; vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06; NStZ-RR 2006, 350). - BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft; …
In der neueren Rechtsprechung ist daher bei der Beurteilung von Kuriertätigkeit teilweise darauf abgestellt worden, ob ein Rauschgift-Transporteur auch in den Erwerb oder den späteren Absatz der Betäubungsmittel eingebunden oder "lediglich" als Kurier eingesetzt war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2006 - 3 StR 105/06; vom 23. Mai 2006 - 3 StR 119/06; vom 30. Mai 2006 - 3 StR 126/06; vom 27. Juni 2006 - 3 StR 177/06; vom 7. September 2006 - 3 StR 277/06; vom 5. Dezember 2006 - 3 StR 456/06; vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06; NStZ-RR 2006, 350). - OLG Hamm, 02.05.2007 - 4 Ss 153/07
unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit …
In der neueren Rechtsprechung ist daher bei der Beurteilung von Kuriertätigkeit teilweise darauf abgestellt worden, ob ein Rauschgift-Transporteur auch in den Erwerb oder den späteren Absatz der Betäubungsmittel eingebunden oder "lediglich" als Kurier eingesetzt war (vgl. BGH, NStZ 2007, 112; 2007, 288; NStZ-RR 2006, 350; BeckRS 2006, 06533; BeckRS 2006, 07346; BeckRS 2006, 07818; BeckRS 2006, 08922; BeckRS 2007, 00013).